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Alle Lieferungen und Leistungen erfolgen aufgrund unserer nachstehenden
Allgemeinen Geschäftsbedingungen, auch wenn wir im Einzelfall nicht be-
sonders auf sie Bezug nehmen. Ihre Geltung kann nur durch ausdrückliche
Vereinbarung beim einzelnen Geschäftsabschluß ganz oder teilweise ausge-
schlossen werden. Allgemeine Vertrags- und Geschäftsbedingungen, insbe-
sondere Einkaufsbedingungen des Bestellers, haben für unsere Lieferungen
und Leistungen keine Geltung, soweit wir sie nicht ausdrücklich anerkennen.
Sie verpflichten uns auch nicht, wenn wir ihnen im Einzelfall nicht besonders
widersprechen. Widerspricht der Besteller unserer Auftragsbestätigung nicht
innerhalb einer Arbeitswoche nach Erhalt der Auftragsbestätigung, gelten
unsere Geschäftsbedingungen in vollem Umfang und uneingeschränkt als
angenommen. Die Annahme unserer Lieferungen und Leistungen schließt in
jedem Fall die Anerkennung unserer Geschäftsbedingungen ohne jegliche
Vorbehalte und den Verzicht auf eigene formularmäßige Bedingungen des
Bestellers ein. Das gleiche gilt für die Leistung der Anzahlung und der ersten
Zahlung durch den Besteller. Im Einzelfall gilt folgendes:
I. Anwendung
Sämtliche Angebote sind, wenn nichts anderes vereinbart ist, freiblei-
bend. Aufträge werden für uns hinsichtlich Art und Umfang der Lieferung
erst durch unsere Auftragsbestätigung verbindlich. Die Verpflichtung zur
Lieferung tritt erst nach erfolgter ordnungsgemäßer Bestätigung des
Auftrages ein.
II. Preise
1. Preise verstehen sich ab frei verzollt Hamburg/Bremen und jeweils nur
Für die angefragte Menge. Verpackung wird in Form eineranteiligen Kosten-
pauschale berechnet.
2. Mengenrabatt bzw. Sonderpreise: Auf Anfrage.
3. a) Musterbestellungen: Gegen Berechnung zum doppelten Listenpreis,
plus Verp./Porto, plus ges. MWSt.
b) Die Musterentwicklungskosten für die Anfertigung von Prototypen trägt
der Besteller. Bei Erteilung eines Auftrages in angemessener Höhe
werden diese Kosten auf Anforderung gutgeschrieben.
III. Zahlungsbedingungen
1. Es gelten ausschließlich die in unserer Auftragsbestätigung genannten
Zahlungsbedingungen. Änderungen bedürfen unserer ausdrücklichen
schriftlichen Bestätigung. Skonto-Abzug wird nicht gewährt, sofern fälli-
ge Rechnungen zur Bezahlung noch offen stehen.
2. Uns unbekannte Kunden werden nur gegen Nachnahme oder Voraus-
kasse beliefert. Die Kosten der Nachnahme trägt der Besteller.
3. Wechsel werden nicht angenommen.
4. Lieferungen nach dem Ausland gegen Aufgabe bester Referenzen, ge-
gen Akkreditiv oder Dokumente oder Vorauskasse.
5. Ist der Besteller mit einer Rechnung in Zahlungsverzug, so hat dies die
sofortige Fälligkeit aller übrigen noch offenen Rechnungen von uns zur
Folge.
6. Der Besteller ist nicht berechtigt, Zahlungen gegen Mängelrügen zurück-
zuhalten, es sei denn, die zurückbehaltene Zahlung steht in einem ange-
messenen Verhältnis zu den geltend gemachten Mängeln.
IV. Lieferbedingungen
1. Sofern der Besteller keine speziellen Versandanweisungen erteilt, erfolgt
Versand ab Lager. Der Transport geschieht auf Kosten und Gefahr des
Empfängers, auch bei denjenigen Sendungen, welche frei Empfangssta-
tion geliefert werden und auch bei Einschaltung eigenen Transport-
personals. Der Versand wird nach bestem Ermessen, aber ohne Verbind-
lichkeit für billigste Verfrachtung bewirkt. Verzögert sich der Versand in-
folge von Umständen, die der Besteller zu vertreten hat, so geht die
Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft auf den Besteller über. Im
übrigen geht die Gefahr - auch bei frachtfreier Lieferung - mit Verlassen
unseres Lagers auf den Besteller über.
2. Falls wir die vereinbarte Lieferfrist nicht einhalten können, hat der Bestel-
ler eine angemessene Nachfrist - beginnend vom Tage der schriftlichen
Inverzugsetzung durch den Besteller - zu gewähren und kann Rechte aus
diesem Vertrag erst nach Ablauf der Nachfrist geltend machen. Das gilt
nicht, wenn auf unserer Seite Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
Störungen im Geschäftsbetrieb, insbesondere Arbeitsausstände sowie
Aussperrungen sowie andere Fälle höherer Gewalt sowohl bei uns als
auch bei unseren Vorlieferanten verlängern die Lieferfrist entsprechend.
Der Besteller kann hieraus keine Schadenersatzansprüche herleiten.
Zum Rücktritt ist der Besteller nur berechtigt, wenn er in diesen Fällen
nach Ablauf der vereinbarten Lieferfrist die Lieferung schriftlich abmahnt,
diese dann innerhalb von 12-14 Wochen nach Eingang des Mahnschrei-
bens des Bestellers bei uns nicht an den Besteller erfolgt. Ein Schaden-
ersatzanspruch des Bestellers entsteht in diesem Falle nicht.
3. Liefern wir aus anderen Gründen nicht und geraten wir in Verzug, dann
kann der Besteller den Rücktritt erklären und nur in Fällen von grober
Fahrlässigkeit und Vorsatz Schadenersatz von uns verlangen.
4. Bei Annahme von Aufträgen ist die Kreditwürdigkeit des Bestellers Ge-
schäftsgrundlage. Umstände, die uns nach Vertagsabschluß bekannt
werden und die die Kreditwürdigkeit des Bestellers zweifelhaft erschei-
nen lassen, berechtigen uns, Vorauszahlungen des gesamten Auftrags-
wertes oder angemessene Sicherheitsleistungen, deren Art von uns zu
bestimmen ist, zu verlangen oder vom Auftrag zurückzutreten. Wir sind
auch dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn uns Umstände
bekannt werden, die die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrages durch
den Besteller ausschließen oder verzögern.
V. Mängelhaftung
1. Mängelrügen sind sofort nach Wareneingang - spätestens jedoch nach
8 Tagen - schriftlich anzumelden. Spätere Gewährleistungsansprüche
können nicht mehr berücksichtigt werden. Genehmigte Rücksendungen
werden nur porto- bzw. frachtfrei angenommen.
2. Im übrigen leisten wir Gewähr mit folgender Maßgabe: Für Schäden, die
infolge mangelhafter Ausführung oder durch Verwendung minderwerti-
gen Materials nachweisbar vor Lieferung entstanden sind, wird insofern
Ersatz geleistet, als der Artikel nach unserem freien Ermessen entweder
durch einen neuen ersetzt oder auf unsere Kosten nachgebessert wird.
Zur Vornahme dieser Handlungen hat uns der Besteller die erforderliche
Zeit und Gelegenheit zu gewähren, andernfalls wir von der Nach-
besserungspflicht befreit sind. Die Ansprüche des Bestellers auf Rück-
gängigmachung des Kaufvertrags (Wandlung) oder auf Herabsetzung
des Kaufpreises (Minderung) sind ausgeschlossen, es sei denn, eine
Ersatzlieferung oder Nachbesserung ist uns in angemessener Frist un-
möglich.
VII.Eigentumsvorbehalt
1. Alle von uns gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Tilgung der
Kontokorrentforderungen unser Eigentum, auch nach Veräußerung an
Dritte. Die Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten
Ware wird in ordnungsgemäßen Geschäftsgang gestattet. Die durch die
Weiterveräußerung entstehenden Forderungen gelten als an uns abge-
treten.
2. Bei Vergleichs- oder Konkursverfahren ist der Besteller verpflichtet, die
Ware vor Einleitung des Verfahrens jedem Dritten durch Beschilderung
oder sonstige Weise als unser Eigentum kenntlich zu machen. Solange
eine Forderung unsererseits besteht, sind wir berechtigt, vom Besteller
jederzeitAuskunft zu verlangen, welche unter Eigentumsvorbehalt gelie-
ferte Ware noch in seinem Besitz ist und wo sie sich befindet. Wir sind
ferner berechtigt, diese Ware jederzeit an der Stelle, an der sie sich
befindet, zu besichtigen und zurückzuholen.
3. Der Besteller trägt die Gefahr für die von uns gelieferte Ware und ist
verpflichtet, sie sorgfältig zu verwahren und ausreichend gegen Verlust
(Diebstahl, Feuer usw.) zu versichern; er tritt den Anspruch gegen die
Versicherung für den Fall eines Schadens hiermit im voraus an uns ab
und zwar einen erstrangigen Teilbetrag in Höhe des Kaufpreises der von
uns unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware. Dies gilt auch dann,
wenn die Versicherung den gesamten Schaden nicht in voller Höhe deckt,
so daß wir in einem solchen Falle nicht auf eine anteilige Entschädigung
verwiesen sind.
4. Der Besteller ist verpflichtet, uns von Zugriffen Dritter, insbesondere Pfän-
dungen etc. auf schnellstem Wege Mitteilung zu machen.
5. Die Pfändung odersicherheitsübereignung unsererWare istausgeschlos-
sen. Die Forderung des Bestellers aus der Weiterleitung wird bereits jetzt
mit allen Nebenrechten an uns abgetreten, und zwar gleichgültig, ob die
Vorbehaltsware ohne oder nach Be- und Verarbeitung geliefert wird oder
ob sie allein oder zusammen mit anderen Gegenständen geliefert wird.
In letzteren Fällen ist die Forderung in Höhe des Anteiles des Wertes
unserer Ware an uns abgetreten. Der Besteller ist verpflichtet, uns im
Falle eines Weiterverkaufs Name und Anschrift des Bestellers jederzeit
auf Anforderung zu benennen. Die Forderungen aus vorn Besteller
zahlungshalber oder an Zahlungs Statt hereingenommenen Wechsel
werden bereits jetzt an uns abgetreten. Die Übergabe der Wechsel wird
dadurch ersetzt, daß der Besteller die hereingenommenen Wechsel für
uns verwahrt. Die an uns abgetretenen Forderungen dienen zur Sicher-
heit unserer sämtlichen, auch künftig entstehenden Forderungen.
VIII. Nebenabreden
Alle Zusagen und Verabredungen, auch telefonische und telegrafische
oder fernschriftliche Vereinbarungen, die mit einer der vorstehenden
Bedingungen in Widerspruch stehen oder über dieselben hinausgehen
sowie Änderungen aller Art, insbesondere der Zahlungsbedingungen
bedürfen, wenn sie gelten sollen, einer ausdrücklichen schriftlichen Be-
stätigung unsererseits. Dies gilt auch für Änderungen oder Ausschluß
unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Etwaige Einkaufsbedin-
gungen sind für uns unbeachtlich, als sie unserenAllgemeinen Geschäfts-
bedingungen widersprechen, die im Zweifel Vorrang haben. Einseitige
Änderungen dieser Geschäftsbedingungen insbesondere derZahlungs-
bedingungen durch den Bestellersind unzulässig und für uns unverbind-
lich.
IX. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Sonstiges
1. Erfüllungsort füralle gegenseitigen Ansprüche ist Hamburg.
2. Gerichtsstand für beide Teil.e ist ausschließlich Hamburg.
3. Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und des gesamten Vertrages..
Für den Fall, daß eine der vorgenannten Bestimmungen trotzdem un-
wirksam ist, tritt automatisch die dieser Bestimmung wirtschaftlich am
nächsten kommende in Kraft.